Moderne Riss-Sanierung
Diese Art Sanierung ist normaler Weise dann erforderlich, wenn Haarrisse in der wasserführenden Schicht der Straßenoberfläche auftreten. Häufigste Ursachen dafür sind aufplatzende Mittelnähte z.B. aufgrund mangelhafter Ausführung, zu hohen Verkehrsbelastungen in Verbindung mit nicht ausreichender Tragschicht sowie auch durch thermisch bedingte Rissbildung.
Durch die Risse dringt Oberflächenwasser in den Straßenunterbau ein. Das eindringende Oberflächenwasser unterspült allmählich den Straßenunterbau. Dieses führt zu mangelnder Funktion des Unterbaues und zur Bildung von Netzrissen in der Straßenoberfläche, was eine ganzflächige Oberflächenbehandlung erforderlich machen würde.
Unverminderte Verkehrsbelastung in Verbindung mit Frost- Tauwechsel haben schließlich die Entstehung von Schlaglöchern und Abplatzungen im Randbereich zur Folge. Mit der Anwendung der Fugen- und Risssanierung wird der Erhalt des Gebrauchswertes der Straße gesichert.
Zur optimalen Risssanierung ist es erforderlich, dass das Vergussmaterial in die Risse eindringen und diese vollständig überdecken kann. Das setzt vor dem Vergießen ein intensives Reinigen der Risse oder auch der betreffenden Straßenoberfläche voraus.
Dieses erfolgt durch Ausblasen der jeweiligen Reparaturstelle per Hand geführter Heißluftlanze mit auf ca. 350 – 400°C erhitzter Luft bei einem Druck von 4 – 5 bar.
Durch den hohen Druck und die enorme Hitze wird die schadhafte Stelle von Schmutz und loser Körnung gesäubert, gleichzeitig auch getrocknet und vorgewärmt. Die Flanken der dadurch auch etwas erweiterten Risse werden außerdem angeschmolzen (das Bindemittel wird aktiviert), was zu einer verbesserten Flankenhaftung der Vergussmasse beiträgt.
Nur mit einwandfrei durchgeführten Erhaltungsmaßnahmen von Asphaltstraßen kann die Sicherheit im Straßenverkehr weiterhin gewährleistet bleiben.
Ein sicherer und zügiger Verkehr dient schließlich auch dem Umweltschutz und minimiert die Straßennutzerkosten sowie die Kosten von Unfällen und deren Folgen.
Die Erhaltung von Asphaltstraßen ist grundsätzlich in den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen – Asphaltbauweisen (ZTV BEA-StB 09/13)“ geregelt.